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Empfehlung für die maximale Anzahl
zu transferierender Embryonen:
Empfehlung der Österreichischen Gesellschaft für
Reproduktionsmedizin und Endokrinologie
Eine schwerwiegende Komplikation der assistierten Reproduktion
ist das Auftreten von Mehrlingsschwangerschaften. Die Häufigkeit
ist dabei von mehreren Faktoren abhängig, einer davon ist die
Anzahl der transferierten Embryonen. Da bereits eine
Zwillingsschwangerschaft mit einem deutlich höherem
geburtshilflichen und perinatalem Risiko behaftet ist, sollte das
Ziel jeder reproduktionsmedizinischen Maßnahme die
Einlingsschwangerschaft sein. In jedem Fall muss aber versucht
werden die Entstehung von höhergradigen Mehrlingen (mehr als
Zwillinge) zu verhindern. Diese Schwangerschaften sind mit einer
massiven psychischen Belastung für die betroffenen Paare, einem
hohen volkswirtschaftlichen Einsatz und einem enormen Risiko für
die Kinder, an einem Handikap zu leiden, verbunden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen spielen bei der Entscheidung
wie viele Embryonen transferiert werden eine nicht unwesentliche
Rolle. In Ländern wo IVF/ICSI vom Staat bezahlt werden, lässt
sich eine Reduktion der Anzahl der Embryonen die transferiert
werden leichter umsetzen als dort, wo die Leistung privat erbracht
werden muss. Um eine möglichst hohe Schwangerschafts-Chance
zu erreichen werden auch von den Eltern häufig Mehrlinge in Kauf
genommen. Die Behandler müssen bei Schwangerschaftsraten die
unter dem geforderten Limit (in Österreich 18% pro
Embryotransfer) liegen befürchten Ihre Genehmigung zu verlieren
und transferieren aus diesem Grund zu viele Embryonen.
Vor allem in den Vereinigten Staaten wird daher der Fetozid als
Maßnahme die Mehrlings-Häufigkeit zu reduzieren akzeptiert und
breit eingesetzt. Für Österreich ist dieses Vorgehen vor allem
aus ethischen Gründen, aber auch wegen der massiven psychischen
Belastungen für das Paar, strikt abzulehnen. Ein Aspekt der in
diesem Zusammenhang auch zu beachten sein wird, ist die mögliche
Weigerung einer Mutter, einen derartigen Eingriff vornehmen zu
lassen, und anschließend Schadenersatzklagen an den behandelnden
Arzt zu richten, wenn Schäden an höhergradigen Mehrlingen
aufgetreten sind und der Transfer mehrerer Embryonen dem Stand der
Wissenschaft widersprochen hat.
Es müssen daher andere Wege gefunden werden das
Mehrlings-Risiko zu reduzieren, ohne gleichzeitig eine wesentliche
Senkung der Schwangerschafts-raten zu riskieren.
Beispiele aus mehreren europäischen Ländern haben gezeigt, dass
es möglich ist, durch eine Beschränkung der Zahl der
transferierten Embryonen das Mehrlings-Risiko drastisch zu senken
und die Kosten dafür deutlich zu reduzieren.
Finnland hat durch den elektiven Transfer von zwei Embryonen
die Drillingsrate deutlich reduziert, ohne die Lebendgeburtenrate
zu verringern. Zwischen 1994 und 2002 hat zudem der Transfer nur
eines Embryos von 16,9% auf 38,8% zugenommen, gleichzeitig aber
auch die Schwangerschaftrate von 22,9% auf 25,3%. Durch
verbesserte Embryo-Kulturtechniken und den Transfer im
Blastozystenstadium ist in Zukunft bei günstigen Bedingungen der
Transfer nur eines „Top“-Embryos das Ziel. Abhängig von der
Qualität des Kryokonservierungs-Programms wäre eine Strategie
denkbar, bei welcher dem Nativ-Zyklus ein Kryo-Embryotransfer mit
einem Embryo angeschlossen wird. Dieser Zyklus könnte dem
Nativ-Zyklus in der Erfolgsrate zugezählt werden. Dazu wäre in
Österreich allerdings eine Änderung der
IVF-Fonds-Voraussetzungen notwendig. Solange diese Voraussetzungen
aber nicht geändert sind sollten sich die IVF-Zentren einer
freiwilligen Selbstbeschränkung unterziehen, um der
schwerwiegendsten Komplikation der Kinderwunschbehandlung, dem
Mehrlings-Risiko entgegen zu wirken.
In Österreich wurden vereinzelt in den letzten Jahren noch bis
zu 7 Embryonen bei klassischem Embryo-Transfer am 2./3. Tag und
bis zu 6 Embryonen bei Blastozysten-Transfer in den Uterus
gegeben. Die Mehrlings-Raten betrugen unter diesen Voraussetzungen
26%. (Tews, ausgewählte ÖBIG-Daten 2002-2005) Vor allem die
Raten an höhergradigen Mehrlingen sind inakzeptabel und müssen
vermindert werden. Die Österreichische Gesellschaft für
Reproduktionsmedizin und Endokrinologie hat sich daher
entschlossen eine Empfehlung herauszugeben.
Empfehlung für die maximale Anzahl zu transferierender
Embryonen:
- Frauen ≤ 35 Jahre - Transfer von max. 2
Embryonen
- Bei Frauen mit ausgezeichneter Prognose (bereits 1 Kind nach
ART,
gute Embryonen-Qualität, mehrere Embryonen zur
Kryokonservierung) sollte der elektive Transfer nur eines
Embryos erwogen werden.
- Für den Transfer von > als 2 Embryonen besteht während
der ersten 2 ART-Zyklen kein Anlass, außer es ist bei keinem
einzigen Embryo eine ausreichende Qualität vorhanden. In
diesen Fällen sollte primär eine genetische Abklärung (Polkörperdiagnostik)
erwogen werden.
- Frauen > 35 Jahren - Transfer von max. 3
Embryonen, wenn zumindest 1 Embryo mit Qualität C darunter
ist.
- Bei guter Embryonen-Qualität, v.a. bei Tag 5
Embryo-Transfer (Blastozystentransfer) Transfer von max. 2
Embryonen
Embryonen- und Blastozysten-Qualität (Abbildung 1und 2):
| Gute Qualität: |
Tag 2/3 |
4-8 A1 od. B1
4-8 A2 od. B2
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Tag 5/6* |
2 AB. 2 BA
3 AB, 3 BA
4 AB, 4 BA
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* ICSI-Zeit zwischen 14-18 Uhr, Blastozysten-Beurteilung zw.
9-12 Uhr.
Abbildung 1:
Embryonenklassifizierung – modif. von Zech H., Vanderzwalmen P.

Abbildung 2: Gardner Scoring system

Die genetische Abklärung beider Partner (Karyogramm) sollte
zum Ausschluss eines höheren Risikos für Aborte, fehlgeschlagene
Implantationen und genetisch geschädigter Embryonen der IVF/ICSI
Behandlung vorausgehen.
Bei Verdacht auf erhöhte Wahrscheinlichkeit für genetisch
abnorme Embryonen kann die Polkörperdiagnostik vor dem
Embryo-Transfer eingesetzt werden. Damit kann die Implantations-
und Schwangerschaftsrate gesteigert und die Abortrate reduziert
werden.
Literatur
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Gerris J, De Neubourg D, Mangelschots K, Van Royen E, Van de
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Bhattacharya S and Templeton A: What is the most relevant standard
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Trounson A.O., Gardner D.K. (eds): Handbook of in vitro
fertilization, 2nd, CRC Press, Boca Raton, FL, USA
Definitionen:
- elektiver single embryo transfer (eSET)
es kann 1 Top-Embryo unter mehreren Embryonen ausgewählt
werden
- single embryo transfer (SET)
es steht nur 1 Embryo zum Transfer zur Verfügung
Ausgearbeitet von Tews G., Feichtinger W., Spitzer D., Zech H.
OEGRM
Größte interdisziplinäre
wissenschaftliche Vereinigung auf dem Gebiet der
Reproduktionsmedizin in Österreich.
Die Reproduktionsmedizin
und die angrenzenden Fach- gebiete der Reproduktions-
biologie und Reproduktions-
genetik sind junge Arbeits-
gebiete in der Praxis, Klinik,
Lehre und Forschung
die schnellen Fortschritte
der letzten Jahrzehnte in
diesen Disziplinen fordern
die ständige und kritische
Auseinandersetzung
zwischen Klinikern,
Wissenschaftlern und
Gesellschaft heraus!
Die OEGRM bietet das
Forum für diese Diskussionen. |
WER KANN MITGLIED WERDEN?
o Human- oder Veterinärmediziner
o Naturwissenschaftler
o Fachpersonal im Bereich der Reproduktionsmedizin
o Juristische Personen (Vereine, Stiftungen, etc.)
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Für den Mitgliedsbeitrag bieten wir:
o Zeitschrift „Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie“ (4 Hefte pro
Jahr), auch als Online-Version (http://www.kup.at/verlag.htm)
o Regelmäßige wissenschaftliche/standespolitische Information von
Neuigkeiten
per Internet
o Vergünstigungen bei den jährlichen wissenschaftlichen Tagungen |
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ALLGEMEINE ZIELE
o Wissenschaftlicher und klinischer
Informationsaustausch zwischen Gynäkologen, Andrologen, Endokrinologen,
Humangenetikern und Veterinärmedizinern, Biologen
und anderen an den Vorgängen der Reproduktion interessierten
Wissenschaftlern durch gemeinsame Tagungen und
Fortbildungsveranstaltungen
o Nachwuchsförderung an den Universitäten sowie Weiterentwicklung der interdisziplinären Weiterbildung
in der
Reproduktionsmedizin mit Erarbeitung von Weiterbildungsinhalten
o Forschungsförderung für Reproduktionsmedizin, -biologie und –genetik mit Förderung der internationalen
Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem Gebiet
o Erarbeitung von Leitlinien sowie von Kriterien zur Qualitätskontrolle
und Qualitätssicherung im Fachgebiet der
Reproduktionsmedizin und benachbarter Disziplinen
o Interessenvertretung derReproduktionsmedizin, -biologie und –genetik und benachbarter Fachgebiete gegenüber
Fachverbänden und berufsständischen Organisationen,
politischen und administrativen Gremien und Förderungs-
institutionen
KURSE-FORTBILDUNG
Andrologie - Fortbildungskurs: "Andrologie
für Reproduktionsmediziner(innen)"
GYNGEN
Workshop: "Genetik
für Gynäkologen, Geburtshelfer, Reproduktionsmediziner und
Neontologen"
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DER MITGLIEDSBEITRAG
Der aktuelle Jahresmitgliedsbeitrag, der nach den Statuten von der
Mitgliedervollversammlung festgesetzt wird, beträgt zur Zeit €
50,00 und inkludiert die Zusendung von
vier Ausgaben der neuen Zeitschrift „Reproduktionsmedizin und
Endokrinologie“.
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